Die Checkliste für kurz vor der bevorstehenden Pensionierung.

Kurz vor der Pensionierung - Checkliste 4

Es ist an der Zeit sich drei bis vier Monate vor der Pensionierung für den Rentenbezug bei der AHV- Ausgleichkasse anzumelden.
Im Falle Sie die aufschieben möchten, müssen Sie die Ausgleichkasse informieren.
Leiten Sie nach Möglichkeit im Falle einer Frühpensionierung die Zahlung der AHV- Beiträge als Nichterwerbstätiger bei der zuständigen AHV- Ausgleichkasse in die Wege.

 

 

Nun können Sie festlegen, wie Sie Ihr freies Vermögen im Ruhestand anlegen werden. Es wäre jetzt Zeit an die Güter- und Erbrechtliche Situation zu denken. Prüfen Sie die Möglichkeiten der Erbregelung. Kommt die Auszahlung bei Ihnen von Erbvorbezügen in Frage?

 

 

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